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AGB`s des Ferienhofs Rüßmann

 
Sehr geehrter Gast,
bevor Sie Dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Gastgebers aufmerksam zu lesen. Wenn Sie das Objekt buchen, werden diese (AGB) Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Gastgeber geschlossenen Gastaufnahmevertrages.

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

a.Kommt eine Buchung zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kann Sie nur schriftlich (per Fax oder auf elektronischen Weg Internetbuchung erfolgen.
b.Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
c.Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

2. Bezahlung

Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft und Zusatzleistungen sind am Ende des Aufenthaltes des Gastes in Bar oder per Kreditkarte fällig und an den Gastgeber zu zahlen.

3. Rücktritt/ Stornierung

 a.Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich                
    ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem
    Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des
    Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer
    Reiserücktritts Versicherung wird empfohlen.
    Der Gast kann bis 28 Tage vor Anreise kostenlos Stornieren.
    Danach hat der Gastgeber Anspruch auf Vergütung
    Er muss sich jedoch
    im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne
    Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine
    anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Gleiches gilt                                                      
    für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige     
    Verwendung der Unterkunft mehr möglich war.
    Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des
    Gastgebers:
   90 % bei Unterkünften ohne Verpflegung


4. An-und Abreise

Der Gast muss die Unterkunft an Anreisetag bis spätestens 19 Uhr bezogen haben, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.

5. Mängel

Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Sollte dennoch mal durch den Gast was zerbrochen oder kaputt gehen, ist das dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Der Gast hat die Schäden die er verursacht hat auch zu zahlen.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber diese Möglichkeit in dem Objekt vorsieht.
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich zu melden und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln und Störungen kündigen. Zuvor muss der Gast dem Gastgeber die Möglichkeit geben die Mängel und Störungen zu beheben.

6. Haftung

Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber herbeigeführt wurde.
Für alle gegen dem Gastgeber gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.
Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.

7. Schlussbestimmungen

Auf dem Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Der Gast kann den Gastgeber nur an diesen Sitz verklagen.
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